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   VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91   

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https://dejure.org/1992,8428
VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91 (https://dejure.org/1992,8428)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 25.05.1992 - 7 K 5738/91 (https://dejure.org/1992,8428)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 7 K 5738/91 (https://dejure.org/1992,8428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schlachtverfahren; Religion; Religionsfreiheit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hamburg, 14.09.1989 - 9 VG 703/89
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91
    Die Kammer stützt sich dabei auf die Antworten und Stellungnahmen der glaubensmäßigen islamischen Autoritäten, die bereits in den angefochtenen Bescheiden angeführt, z.T. auch von Lorz, Tierschutzgesetz , Kommentar, 4. Auflage, Rdnr. 15 zu § 4 a wiedergegeben und insbesondere im Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. September 1989 - 9 VG 703/89 -ausführlich behandelt worden sind.
  • AG Balingen, 14.01.1981 - 1 OWi 291/80
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91
    Da das Verwaltungsgericht Berlin bei seinem Urteil vom 19. März 1979 - 14 A 224.77 - und das Amtsgericht Balingen bei seinem Urteil vom 14. Januar 1981 - 1 OWi 291/80 - (NJW 1982, 1006) die hier berücksichtigten Stellungnahmen islamischer Glaubensautoritäten noch nicht kennen konnten und da Lorz sie zwar zum Teil in der 4. Auflage seines Kommentars zum Tierschutzgesetz erwähnt, sich aber nicht mit ihnen auseinandersetzt, führen auch diese Äußerungen zum Thema nicht weiter.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91
    Da die Berufung auf religiöse Motive des Handelns immer auch den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Religionsausübung berührt, dieser Schutzbereich nach allgemeiner Auffassung vor allem unter Berücksichtigung des Selbstverständnisses des Grundrechtsträgers zu bestimmen und das Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, bestünde die Gefahr einer extensiven Ausdehnung des Schutzbereichs des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG , wollte man schon allein die Behauptung ausreichen lassen, das eigene Handeln, um das es im konkreten Fall geht, sei religiös motiviert (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 1991 - 19 A 1786/90 -, NWVBl 1992, 35 (37); Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 5. Februar 1991 - 2 BvR 263/86 -, BVerfGE 83, 341 (353); Kluge, Vorbehaltlose Grundrechte am Beispiel des Schächtens, ZRP 1992, 141 ff; Hollerbach, Das Staatskirchenrecht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Archiv des öffentlichen Rechts, Band 106, S. 218 (227); Herzog in Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz , Rdnr. 105 zu Art. 4 ; Fleischer, Der Religionsbegriff des Grundgesetzes, Bochum, Univ., Diss.
  • VG Berlin, 19.03.1979 - 14 A 224.77

    Verfassungsmäßigkeit von Elektoschocks vor Schlachtungen nach islamischem Ritus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.05.1992 - 7 K 5738/91
    Da das Verwaltungsgericht Berlin bei seinem Urteil vom 19. März 1979 - 14 A 224.77 - und das Amtsgericht Balingen bei seinem Urteil vom 14. Januar 1981 - 1 OWi 291/80 - (NJW 1982, 1006) die hier berücksichtigten Stellungnahmen islamischer Glaubensautoritäten noch nicht kennen konnten und da Lorz sie zwar zum Teil in der 4. Auflage seines Kommentars zum Tierschutzgesetz erwähnt, sich aber nicht mit ihnen auseinandersetzt, führen auch diese Äußerungen zum Thema nicht weiter.
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